Gedanken ueber Sinn und Zweck der Menschlichkeit
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Sunday, 1 July 2007
Todesstrafe, Hypotheken- & Scheidungsrecht in Portugal. Der Codigo Seabra tritt in Kraft (1867)
Geboren hat ihn seine Mutter in einer Schiffskajüte irgendwo im Atlantik vor den Kapverdischen Inseln, weil seine Eltern soeben im Gefolge der portugiesischen Königsfamilie vor den napoleonischen Truppen nach Brasilien fliehen.....

Er wurde später Jurist und (deshalb ?) Freimaurer und ein großer Bewunderer der Gesetzgebung Napoleons !

Antonio Luis de Seabra (1798 - 1895)

 

Unter seiner Federführung tritt heute in Kraft:
1.7.1867

 Codigo Civil Portugues
(Bürgerliches Gesetzbuch Portugals)
gennant nach seinem Autor:
Codigo Seabra

das Gesetzbuch gilt von
1867 - 1967 in Portugal
1867 - 1990 in Goa/Indien

 
Abschaffung der Todestrafe:
Die Todestrafe für politische Vergehen war in Portugal bereits von Königin Maria II. am  5.7.1852 abgeschafft worden
Der Codigo Seabra hebt die Todesstrafe nunmehr zusaetzlich auf für sämtliche bürgerlichen Verbrechen mit Ausnahme bei Hochverrat in Kriegszeiten.
1911 (ein Jahr nach Ausrufung der Republik) wird die Todesstrafe auch für Soldaten in Kriegszeiten aufgehoben.
1917 (Eintriit Portugals in den 1. Weltkrieg) Wiedereinführung der Todesstrafe für Soldaten.
1976 (Zwei Jahre nach der "Nelkenrevolution") Wiederabschaffung der Todesstrafe......

Hypothekenrecht:
Welch ein Grauen in Portugal noch heute.......
Wer nicht weiß, was die Gemarkungen im für landwirtschaftliche Flächen und Gebäude (artigos rusticos) im Grundbuch vor 1991 bedeuten.....ist aufgeschmissen.
Die Regierung hat sämtliche Register weggeschmissen.
Wer sich nicht rechtzeitig meldete und seine alten Rechte beanspruchte (und umscheiben liess) guckt in die Röhre.....

Das Grundbuchrecht seit 1.7.1868 sollte eigentlich die Rechtslage der Eigentumsfrage und den Bestand von Hypotheken rechtlich nachprüfbar festschreiben.
Und zur Besteuerung herangezogen werden könnnen.
Die Hypothekensicherung wurde in Portugal zuvor nach kanonischem und römischem Recht gehandhabt.
Zu den vorgesehenen Veraenderungen sollte es nicht kommen.
Das Grundbuch enthielt nur -und auch heute noch, wenngleich aktuell das Grundbuch mit dem deutschen ansonsten vergleichbar ist - Angaben zu den "Confrontações", das sind die Namen (bloß Namen !)  aller angrenzenden Nachbarn...ansonsten hatten die Eintragungen keine Bedeutung bzw. Rechtsfolgen.

Etwa 50 % der Grundflaeche Portugals ist noch immer nicht eindeutig geklaert und ewiger unloesbarer Zankapfel zwischen Familien, Doerfern, Gemeinden und Behoerden.....und verwahrlost.
Kurios:
Es gibt keine "Zinsen" im Katholizismus und kein Wort für "Zinsen" in der portugiesischen Sprache.
Die Portugiesen lösten das Problem elegant:
Ein zweites abstraktes Schuldversprechen enthielt einen "Schwur" !
Deshalb nennt man in Portugal Zinsen wörtlich juros (Schwüre)
Die Portugiesen sind -wie jedermann gern waere- obstinate Schelme.
Die genaue Erfassung ihres Grundeigentums ist ihnen zutiefst suspekt.
Ein Notar hat mithin keinerlei Verpflichtung, die Grundbücher berichtigt zu halten....dafür ist der Bürger selber verantwortlich !

Ein Notar beglaubigt nur....und es ist ein Jammer, bei Notarsverträgen die hilflosen Bürger zu beobachten und fluchen zu hoeren.!
Es fehlt garantiert immer...noch ein Originaldokument......
Und bei Aemtern steht man mindestens 5 Stunden in einer Schlange.

Die weitsichtigen Reformen, die beinahe heute in 1867 zum Nutzen aller und für den Fortschritt Portugals das Rechtssystem veraendern sollen....wurden kurze Zeit spaeter am 1. Januar 1868 durch die Anhaenger der Janeirinha ( Januar´chen Protestbewegung) von den spitzbübischen Schelmen in der Regierung, die sich scheinheilig Partido Reformista (Reformierer Partei) nennen unschädlich gemacht.

So endet die Regenaração (Wiederherstellung) Portugals unter Seaba.
 
Einige nennenswerte und kuriose Bestimmungen wurden allerdings nicht veraendert und blieben gueltig: 
 
Eherecht im Codigo Seabra:
 
  1. Eine Frau schuldet ihrem Mann Gehorsam
  2. Eine Frau muß ihren Mann nach überall hin begleiten, ausgenommen ins Ausland.
  3. Eine verheiratete Frau muß im Haus ihres Mannes wohnen.
  4. Ein Mannhat über das Vermögen der Frau freie Verfügungsgewalt
  5. Eine Frau darf ohne Zustimmung ihres Mannes keine Vermögenswerte erwerben, verleihen, beleihen oder Verpflichtungen eingehen, Geschriebenes veröffentlichen oder Klage erheben (apresentar-se em juizo)
  6. Eine Frau, die einen Auslaender heiratet verliert automatisch die portugiesische Staatsangehörigkeit und Verfügungsgewalt über ihr Vermögen.
 
Portugiesisches Scheidungsrecht
 
Eine Portugiesin kann
die Scheidung von ihrem Mann beantragen....wenn:

"adultério do marido com escândalo público
ou completo desamparo da mulher
ou concubina teúda e manteúda no domicílio conjugal",
 
Ehebruch des Mannes,
wenn es einen öffentlichen Skandal verursacht
wenn die Ehefrau wegen des Ehebruchs total hilfsbedürftig wird
oder die Geliebte inmitten der Ehegemeinschaft lebt und unterhalten wird


Ein Portugiese kann
die Scheidung von seiner Frau beantragen....wenn

adulterio da mulher
(Ehebruch der Frau)
 
Freiwillige Scheidung bei beiderseitigem Einverstçndnis wird es erst ab dem 3. November 1910 geben..... 
 
Das waren noch Zeiten........

_____________
 
Quelle:
Os movimentos femininos


Posted by Ralf at 11:43 AM BST
Updated: Sunday, 1 July 2007 2:43 PM BST
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