Die Juden in Portugal bekommen vom Koenig gnadenweise eine letzte Galgenfrist (1627)
Ein Dokument beweist mehr als hundert Erzählungen:
Ich, Der König, mache bekannt denen, die diesen Erlaubnisschein lesen, daß nachdem ich die Bearbeitung angeordnet hatte, mit besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit, bezüglich der Abhilfe, die man geben könnte den gewaltigen Schäden, an denen das Königreich Portugal leidet, wegen des Judaismus, welcher in ihm mit solcher Freizügigkeit sich ausbreitet, und mit Stellungnahme des General Inquisitors, und meiner Statthalter und Abgeordnete der Generalversammlung des Heiligen Amtes, befahl ich dann, daß diese Angelegenheit auch im Hof begutachtet werden sollte durch die Minister und andere vertrauenswürdige Sachverständige; und nachdem alles verglichen war, mit eben der Abwägung, die solch große Bedeutung abverlangt, und mit mir selber zu Rate gegangen in der Hoffnung, daß Gott gedient sein möge mit dem Eifer und der Absicht, die ich erreichen muß:
Es ist angemessen, wenn man gewährt allen den Abkömmlingen der Hebräischen Nation, Eingeborene des genannten Königreichs Portugal, ein Gnaden Edikt, in der üblichen Form:
Und daß der Bischof D. Fernao Martins Mascarenhas, General Inquisitor in meinen Herrschaftsgebieten und Herrschaften von Portugal, dieses besagte Edikt der Gnade anerkennen möge, indem er mich bittet, es möge zum Besten gelten, daß eine Verzeihung geben solle und eine Zurückgabe allen Hab und Gutes an alle diese Personen der hebräischen Nation, geboren in diesem Königreich, welche innerhalb der Gnadenfrist, die ihm von diesem General Inquisitor gewährt wird, freiwillig vor die Inquisitoren und sie stellvertretenden Minister hintreten, versöhnlich, und Verzeihung erbitten wegen ihrer Schuld der Häresie und Glaubensabfall, den sie begangen haben:
Und ich wünsche, als katholischer König, daß die
besagten Ketzereien aus meinen königlichen Gebieten Portugals ausgemerzt werden und unser Heiliger Glaube gesteigert werde, damit die Personen die Schuld haben an dererlei Irrtümern und Verbrechen noch leichter diese gestehen und derentwegen Verzeihung erbitten, und sich zu unserem Heiligen Katholischen Glauben bekehren, ohne fürchten zu müssen durch dieses Geständnis ihr Hab und Gut zu verlieren; und wer zufällig nicht gesteht, mit Schrecken alles verliert:
Und was das besagte Hab und Gut anbetrifft, im Falle daß sie es durch besagte Irrtümer und Schuld verlieren, sollen sie von rechts wegen und kraft meiner Verfügungen, vom Fiskus und Kronverwaltung meiner Herrschaftsgebiete Portugals eingezogen werden und durch andere Respektspersonen im Dienst von Gott Unserem Herrn, die mich hierzu verlanlassen:
Zum Wohlgefallen und meinem Gutdünken sollen alle diese Personen der hebräischen Nation, gebürtig aus dem Königreich Portugal,die innerhalb der Gnadenfrist, die ihnen vom Generalinquisitor zugestanden wurde, sich vor die Inquisitoren des Heiligen Amtes und Ministern, welche sie vertreten, stellen und freiwillig sich ihrer Irrtümer anklagen und ihr Schuld eingestehen, deswegen nicht ihr Vermögen verlieren, und Hab und Gut, und nichts soll ihnen versteigert werden, gepfändet, zur Vermietung beschlagnahmt (escriptos), oder von der Fahndung behelligt, und dass sie alles frei haben und nutzen dürfen, in ihrem eigenen Leben gleichwie durch ihr Ableben ihre Erben und Nachfolger, dergestalt daß sie hierbleiben, sofern sie nicht die besagten Verschulden und Delikte begehen; weil ich eben mit ihnen die Gnade gebrauche, tue ich ihnen den Gefallen an den besagten Vermügen und Gütern.
Und ich befehle allen meinen Gerichtsvollziehern, Landrichtern, Beisitzern, Richtern, Rechtspflegern, Amtspersonen und sonstigen Personen, zu deren Kenntnisnahme diese Verodnung bestimmt ist, daß sie es eben so audführen, bewahren und vollinhaltlich umsetzen und gewährleisten, ohne Mißverständnis oder irgenwelchen Widerstand, daß sie das durchführen weil es so meine Gnade ist.
und diese meine Verfügung, gutbefunden und rechtsgültig, werde rechtswirksam gleich wie ein Gesetzbrief in meinem Namen, durch mich unterzeichnet und von meiner Kanzlei ausgefertigt, und für den Fall fehlender Ausfertigungen ohne Auswirkungen der Anordnungen ins Gegenteil.
Manoel Dias da Costa hat diese Urkunde gemacht in Lissabon, am 7. August 1627. Simao Lopes hat sie im Namen des Königs unterschrieben = König
N.B. In Anbetracht dieser Verfügung hat der Generalinquisitor ein Gnadenedikt am 10. September des selbigen Jahres erlassen, worin die Frist von 3 Monaten für die Anwesenden (Juden) und 6 Monate für Juden in Abwesentheit festgelegt wird, von Zeitpunkt der Veröffentlichung gerechnet und mit der Zusicherung an alle, die wahrheitsgemäß ein Geständnis ablegen, von ihren Verbrechen und Fehlern erlöst sind und von allen körperlichen und öffentlichen Züchtigungen.
________
Quelle:
IUS LUSITANAE
Posted by Ralf
at 12:11 PM BST
Updated: Sunday, 15 July 2007 7:29 PM BST