Ganz früher waren von Nepal bis Marokko zum Feuermachen kleine Täschchen in Gebrauch mit angenähtem Schlageisen.
Sogar Ötzi war nicht ohne unterwegs !
Hübsch verziert
Modell Nordeuropa
aus Mecklenburg
für Feuerstein und Zunder
Die Portugiesen kannten wohl nur den Feuerstein.
Vielleicht ein in Harz der Pinien (Terpentin) getränktes Hölzchen, wie einen Fidibus, vielleicht sogar in den Saft von Orangenschalengetaucht, weil dieser hochexplosiv ist -kann man zuhause prima ausprobieren, wenn man eine Orangenschale biegt und die in Thailand auch als Wanzengift verwendeten Schalen Spitzer abfackelt...-
So kamen Feuerzeug und Isqueiro zu ihren Namen.
Und Investoren wollen keine Risiken.
Die zündende Idee war ein Verbot:
In Portugal
Acendores e Isqueiros
(Anzündern und Feuerzeugen)
erlaubnispflichtig
-Voderseite-
Gültigkeitsdauer:
01.Januar - 31. Dezember 1970
Chef der Abteilung Finanzen
Anmerkungen
Es ist verboten der Gebrauch oder nur die Vorenthaltung von Anzündern oder Feuerzeugen,
welche in einem gebrauchsfähigen Zustand sind und deren Träger nicht mit einer steueramtlichen Erlaubnis sich ausgestattet befinden.
Die Übeltäter werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Escudos bestraft neben dem Verlust der Anzünder oder Feuerzeue,welche eingezogen werden
er sei denn es greifen die gesetzlichen Ausnahmen
Falls der Delinquent ein Beamter des Staates ist,
zivil oder militärischer Art, oder dem Verwaltungscorps angehört
wird die Strafe auf das Doppelte angehoben
und die Dienststelle benachrichtigt
die über ihn die disziplinarische Zuständigkeit innehat
Von der Strafe erhält der Staat 70 %
und der Protokollschreiber (autuante) oder Anzeiger 30 %
Gibt es einen Denunzianten
erhält dieser die Hälfte dessen,
was dem Anzeiger zusteht
Für alles weitere sind die Gesetze zu konsultieren